Einleitung
Förderprofil
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich künstlerische und kulturelle Vorhaben. Unser Förderspektrum ist im Bereich Kunst und Kultur breit gefächert. Es reicht von Bildender Kunst, Musik, Literatur und Theater bis zu Museen und Denkmalpflege.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Ihren Förderantrag an die Stiftung nutzen Sie bitte das Online-Portal “Clara” der Ostdeutschen Sparkassenstiftung (siehe unten).

Sammlung Brockmüller, Bad Liebenwerda ©Mitteldeutsches Marionettentheatermuseum
Checkliste zur Antragstellung
So gelingt Ihr Antrag
- Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden.
- Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege.
- Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert
- Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- Die Antragsteller bringen Eigenmittel oder eine finanzielle Beteiligung weiterer Förderer in die Projekte mit ein.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.
Antragsfristen
10. Januar bzw. 10. Juli
Projektanträge können jeweils bis zum 10. Januar und 10. Juli bei der Ostdeutschen Sparkassenstiftung eingereicht werden.
Bitte informieren Sie vor der Antragstellung die regional zuständige Sparkasse über Ihr Vorhaben. Über die eingegangenen Anträge entscheiden die Landeskuratorien in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zweimal im Jahr, in der Regel im 2. bzw. 4. Quartal des betreffenden Jahres.

Blick in die Ausstellung Luft, Phantechnikum, Wismar ©Phantechnikum
Projektumsetzung
Antrag und Beratung
Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts und stehen Ihnen während des gesamten Förderprozesses beratend zur Seite. Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und entwickeln Ihre Projektidee bei Bedarf gerne weiter. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung ausreichend Vorlaufzeit bis zu den jeweiligen Antragsfristen der Stiftung.
Für Ihre Fragen sind wir telefonisch dienstags und donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr erreichbar. Sollte Ihnen eine Kontaktaufnahmen zu diesen Zeiten nicht möglich sein, können Sie gerne per Mail eine individuelle Beratungszeit vereinbaren.

Musikfest Erzgebirge, Eröffnungskonzert in Schwarzenberg ©Matthias Marx
Ablauf der Förderung
1. Antrag stellen
Sie stellen über die digitale Antragsplattform CLARA einen Antrag und erhalten eine kurze Bestätigung per Mail.
2. Zusage erhalten
Nach Erhalt der Förderzusage können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Schritte.
3. Einverständniserklärung
Bitte bestätigen Sie über die digitale Antragsplattform CLARA die Annahme der Förderbedingungen – damit ist die Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit gelegt.
4. Mittelabrufe
Sobald die Einverständniserklärung unserer Förderbedingungen unterschrieben ist, können Sie über CLARA sofort bis zu 80 % der zugesagten Fördersumme abrufen.
5. Projektbegleitung & Öffentlichkeitsarbeit
Wir stimmen die Kommunikations-maßnahmen rund um Ihr Projekt wie Pressearbeit, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen gemeinsam mit Ihnen ab.
6. Verwendungsnachweis
Nach erfolgreichem Projektabschluss erfolgt die Abrechnung. Bitte legen Sie dazu einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen Sachbericht vor.
7. Prüfung
Mit abgeschlossener positiver Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die restlichen 20 % der Fördersumme.


