Einleitung

Förderprofil

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich künstlerische und kulturelle Vorhaben. Unser Förderspektrum ist im Bereich Kunst und Kultur breit gefächert. Es reicht von Bildender Kunst, Musik, Literatur und Theater bis zu Museen und Denkmalpflege.

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Ihren Förderantrag an die Stiftung nutzen Sie bitte das Online-Portal “Clara” der Ostdeutschen Sparkassenstiftung (siehe unten). 

 

Sammlung Brockmüller, Bad Liebenwerda ©Mitteldeutsches Marionettentheatermuseum

Checkliste zur Antragstellung

So gelingt Ihr Antrag

  • Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden.
  • Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege.
  • Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert
  • Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  • Die Antragsteller bringen Eigenmittel oder eine finanzielle Beteiligung weiterer Förderer in die Projekte mit ein.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.
     

Antragsfristen
10. Januar bzw. 10. Juli
 

Projektanträge können jeweils bis zum 10. Januar und 10. Juli bei der Ostdeutschen Sparkassenstiftung eingereicht werden.

Bitte informieren Sie vor der Antragstellung die regional zuständige Sparkasse über Ihr Vorhaben. Über die eingegangenen Anträge entscheiden die Landeskuratorien in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zweimal im Jahr, in der Regel im 2. bzw. 4. Quartal des betreffenden Jahres.

Phantechnikum, Wismar

Blick in die Ausstellung Luft, Phantechnikum, Wismar ©Phantechnikum

Projektumsetzung

Antrag und Beratung

Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts und stehen Ihnen während des gesamten Förderprozesses beratend zur Seite. Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und entwickeln Ihre Projektidee bei Bedarf gerne weiter. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung ausreichend Vorlaufzeit bis zu den jeweiligen Antragsfristen der Stiftung.

Für Ihre Fragen sind wir telefonisch dienstags und donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr erreichbar. Sollte Ihnen eine Kontaktaufnahmen zu diesen Zeiten nicht möglich sein, können Sie gerne per Mail eine individuelle Beratungszeit vereinbaren. 

Musikfest Erzgebirge, Matthias Marx

Musikfest Erzgebirge, Eröffnungskonzert in Schwarzenberg ©Matthias Marx

Kontakt

Dr. Lena Blessing

Stellvertretende Geschäftsführerin und Projektbetreuung - Sachsen-Anhalt
E-Mail senden

Wiebke Jahns

Referentin für Stiftungsangelegenheiten (Elternzeitvertretung) - Sachsen
E-Mail senden

Dr. Dagmar Löttgen

Referentin für Stiftungsangelegenheiten - Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail senden

Ablauf der Förderung

1. Antrag stellen

Sie stellen über die digitale Antragsplattform CLARA einen Antrag und erhalten eine kurze Bestätigung per Mail.

2. Zusage erhalten

Nach Erhalt der Förderzusage können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Schritte.

3. Einverständniserklärung

Bitte bestätigen Sie über die digitale Antragsplattform CLARA die Annahme der Förderbedingungen – damit ist die Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit gelegt.

4. Mittelabrufe

Sobald die Einverständniserklärung unserer Förderbedingungen unterschrieben ist, können Sie über CLARA sofort bis zu 80 % der zugesagten Fördersumme abrufen.

5. Projektbegleitung & Öffentlichkeitsarbeit

Wir stimmen die Kommunikations-maßnahmen rund um Ihr Projekt wie Pressearbeit, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen gemeinsam mit Ihnen ab. 

6. Verwendungsnachweis

Nach erfolgreichem Projektabschluss erfolgt die Abrechnung. Bitte legen Sie dazu einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen Sachbericht vor. 

7. Prüfung

Mit abgeschlossener positiver Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die restlichen 20 % der Fördersumme.

Mehr zum Thema

weiterführende Informationen 

Antragsformular in der Vorschau

Hier finden Sie ein PDF des Antragsformulars


 

Förderleitlinien

Die Förderleitlinien der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.

 

Download Logo

Hier finden Sie die Logos für einen Förderhinweis und Hinweise zur Verwendung. Bitte stimmen Sie den Entwurf von Förderhinweisen mit uns ab.