FAQ
Im Vorfeld der Antragstellung und bei Durchführung des Projektes können unterschiedliche Fragen auftreten. Auf dieser Seite werden die häufigsten Fragen nach thematischen Schwerpunkten strukturiert beantwortet. Sollten sich bei Ihnen Fragen zu Ihrem individuellen Vorhaben ergeben, können Sie gerne auch unsere Beratung per Telefon oder E-Mail nutzen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen.

Restaurierte Modellschiffe, Seemannskirche Prerow ©Uwe Tölle
Allgemeine Fragen
Wer kann Anträge stellen?
Antrag stellen können Verantwortliche von gemeinnützigen Körperschaften (z. B. Vereine, gGmbH), die ihren Sitz im Tätigkeitsgebiet der Ostdeutschen Sparkassenstiftung haben.
Darf ich als natürliche Person einen Antrag stellen?
Förderanträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn entweder der Antragsteller oder der Projektträger als gemeinnützige Körperschaft anerkannt sind und ihren Sitz im Tätigkeitsgebiet der Ostdeutschen Sparkassenstiftung haben.
Wie lange dauert es ab Antragsfrist bis ich eine Zusage erhalte?
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Projektplanung, dass zwischen der Antragsfrist und der Entscheidung des Landeskuratoriums in der Regel fünf bis sechs Monate liegen. Ein Projektbeginn vor der Förderentscheidung ist leider nicht möglich, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ausgeschlossen ist.
Gibt es Antragsfristen?
Jeweils zum 10. Januar und 10. Juli eines jeden Jahres können Anträge an die Stiftung gestellt werden.
Darf mein Projekt schon begonnen haben, bevor ich eine Förderzusage der Stiftung habe?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt bereits vor der Entscheidung des zuständigen Landeskuratoriums begonnen wurde. Dazu zählt, dass bereits Ausgaben getätigt oder Verträge abgeschlossen wurden. Fördermittel können nur für Projekte gewährt werden, die erst nach der Förderentscheidung starten.
Wieviel Eigenmittel muss ich für das Projekt einbringen?
Eigenmittel sind grundsätzlich erwünscht, eine bestimmte Höhe ist jedoch nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Finanzierung des Projekts insgesamt plausibel und tragfähig dargestellt werden kann.
Wer entscheidet über die Fördervergabe?
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt treten die jeweiligen Landeskuratorien der Ostdeutschen Sparkassenstiftungen zweimal jährlich zusammen. Jedes Kuratorium setzt sich aus Mitgliedern der Sparkassenvorstände, Vertreterinnen und Vertretern der Trägerbereiche sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen.
Was fördern wir nicht?
Begonnene oder bereits durchgeführte Projekte
Film- oder Fernsehproduktionen sowie Video-, DVD- und CD-Produktionen
Druckkostenzuschüsse für reine Publikationsprojekte bspw. Dissertationen
Förderpreise/Stipendien Dritter
Dauer- und Reihenförderungen
Kostüme, Ausstattung, Instrumente für Traditionsvereine (Karneval, Spielmannszüge)
Denkmäler in Privatbesitz
Maßnahmen der Denkmalpflege, die unter den Begriff „Dach und Fach“ fallen
Welche Projekte im Bereich Denkmalpflege werden nicht gefördert?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stiftung Projekte der Denkmalpflege an Denkmälern, die sich in Privatbesitz befinden, leider nicht fördern kann. Ebenso fördert die Stiftung im Bereich der Denkmalpflege kein Dach und Fach, d. h. die äußere Gebäudehülle (Dachkonstruktion, Dacheindeckung, Außenwände und Fachwerk) und deren fachgerechten Erhalt.
Fragen zur Antragstellung
Kann ich mich vor Antragstellung beraten lassen?
Für Ihre Fragen zur Antragstellung sind wir telefonisch dienstags und donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr erreichbar. Sollte Ihnen eine Kontaktaufnahmen zu diesen Zeiten nicht möglich sein, können Sie gerne per Mail eine individuelle Beratungszeit vereinbaren.
Wie reiche ich meinen Antrag ein?
Anträge können ausschließlich online eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Portal „Clara“ der Ostdeutschen Sparkassenstiftung. Sie finden den Zugang auf unserer Homepage über die Startseite oder über das Menü Förderung (zur Antragstellung).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Barrierefreiheit und Zugänglichkeit habe?
Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Mit Fragen oder Bedarf wenden Sie sich bitte mit einer E-Mail an information(at)ostdeutsche-sparkassenstiftung.de. Wir vereinbaren gerne auch eine individuelle Beratung.
Kann ich meinen Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten?
OFFEN
Darf ich einen abgelehnten Antrag noch einmal einreichen?
Sie können einen abgelehnten Antrag erneut einreichen. Wir empfehlen jedoch, zuvor Kontakt mit der Stiftungsgeschäftsstelle aufzunehmen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Welche Sparkasse muss ich kontaktieren und wann?
Bitte kontaktieren Sie die regional zuständige Sparkasse vor Antragstellung. Dabei handelt es sich um die Sparkasse, in deren Geschäftsgebiet das Projekt stattfinden soll. Sie finden Ihre regional zuständige Sparkasse im Footer unter dem Begriff Sparkasse.
Wann erhalte ich eine Zu- oder Absage zu meinem Förderantrag?
In der Regel benötigt der Prozess der Prüfung und Entscheidung mindestens 5-6 Monate. Sie erhalten eine Absage per Mail oder eine schriftliche Förderzusage per Post. Eine Zusage kann auch im Rahmen eines öffentlichen Termins feierlich übergeben werden.
Darf ein Projekt über ein Kalenderjahr hinaus gehen?
Ja, die Förderung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung ist nicht an Haushaltsjahre gebunden.
Gibt es eine Maximalhöhe, bzw. Minimalhöhe an Förderung?
In der Regel starten Projektförderung ab 8.000,00 Euro. Die Förderhöhe ist nicht begrenzt, aber eine Verhältnismäßigkeit von Förderhöhe und Projektumfang muss gewährleistet sein.
Ablauf der Förderung
Wie läuft die Förderung ab?
Nachdem das Landeskuratorium über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie entweder eine schriftliche Förderzusage per Post oder die Zusage wird im Rahmen eines öffentlichen Termins feierlich übergeben. Mit der Förderzusage erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Ablauf der Förderung. Innerhalb des im Antrag festgelegten Projektzeitraums setzen Sie Ihr gefördertes Projekt um und verausgaben die Fördermittel. Sollten sich während der Durchführung Änderungen in der Budgetplanung oder grundlegende inhaltliche Änderungen ergeben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stiftungsgeschäftsstelle auf.
Wann kann ich mit meinem Projekt beginnen?
Sie können ab dem Zeitpunkt der Förderzusage mit Ihrem Projekt beginnen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn das Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
Wie viel Zeit habe ich, um mein gefördertes Projekt umzusetzen?
Der von Ihnen angegebene Projektzeitraum gibt Ihnen vor, in welcher Zeit Sie das Vorhaben umsetzen und Fördergelder dafür ausgeben können. Sollte es im Verlauf des Projektes zu Verzögerungen kommen, kontaktieren Sie bitte die Stiftungsgeschäftsstelle.
Wie kann ich die Mittel abrufen?
Voraussetzung für einen Mittelabruf ist Ihr Einverständnis mit unseren Förderbedingungen, das Sie in unserem digitalen Online-Portal CLARA (Prozessschritt „Entscheidung | Einverständniserklärung des Antragstellers“) geben können. Danach können Sie den Mittelabruf im Online-Portal stellen. Sie können bis zu 80% der zugesagten Fördermittel abrufen, wenn Zahlungen im Rahmen des Projektes fällig werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt vier bis fünf Wochen nach Eingang des Mittelabrufs in der Stiftungsgeschäftsstelle.
Wo finde ich das Logo der Ostdeutschen Sparkassenstiftung sowie der beteiligten Sparkasse?
Das Logo der Ostdeutschen Sparkasse können Sie sich unter Downloads im Bereich “ Förderung weiterführende Informationen” der Homepage herunterladen. Für das Logo der an der Förderung beteiligten Sparkasse wenden Sie sich bitte an die jeweilige Sparkasse.
Wann erhalte ich die restlichen 20% der Förderung?
Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Der Abgabetermin ist in der Förderzusage festgelegt. Im Nachweis dokumentieren Sie den Projektverlauf sowie die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen gemäß dem Kosten- und Finanzierungsplan zum Zeitpunkt der Förderzusage. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung prüft den Verwendungsnachweis. Sind keine Rückfragen erforderlich, werden die restlichen 20 % der zugesagten Fördermittel an Sie ausgezahlt.