Förderung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden.

Die Förderleitlinien

Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.

Checkliste zur Antragstellung

Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden.
  • Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege.
  • Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert
  • Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  • Die Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.

Förderantrag stellen

Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden. Neuanträge erreichen die Stiftung ausschließlich über das online-basierte Antragsformular. Das Online-System CLARA der Stiftung leitet den Antrag an den Vorstand der örtlich zuständigen Sparkasse weiter; der Name der zuständigen Sparkasse wird im Online-System CLARA angeboten. Der Sparkassenvorstand ergänzt den eingereichten Antrag um eine Stellungnahme und sendet beide online der Stiftung bis 31. Januar bzw. 31. Juli zu.
Dabei sollte das Vorhaben der regional zuständigen Sparkasse vorab zur Kenntnis gebracht worden sein.

Über  Anträge wird auf den folgenden Gremiensitzungen im Frühjahr bzw. Herbst entschieden.

Haben Sie Fragen zur Online-Antragstellung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner

Dr. Dagmar Löttgen
Referentin für Stiftungsangelegenheiten (in Teilzeit) für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Katalogedition „Signifikante Signaturen“ und CLARA

Tel.Nr.: +49 151 14879324
E-Mail: dagmar.loettgen@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de

Alexander Salomon
Referent Stiftungsangelegenheiten für Sachsen und Sachsen-Anhalt, Internetauftritt, stiftungseigene Publikationen

Tel.Nr.: +49 175 1145069
E-Mail: alexander.salomon@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de