Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden.
Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.
Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im Folgenden zusammengefasst:
Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden. Neuanträge erreichen die Stiftung ausschließlich über das online-basierte Antragsformular. Das Online-System CLARA der Stiftung leitet den Antrag an den Vorstand der örtlich zuständigen Sparkasse weiter; der Name der zuständigen Sparkasse wird im Online-System CLARA angeboten. Der Sparkassenvorstand ergänzt den eingereichten Antrag um eine Stellungnahme und sendet beide online der Stiftung bis 31. Januar bzw. 31. Juli zu.
Dabei sollte das Vorhaben der regional zuständigen Sparkasse vorab zur Kenntnis gebracht worden sein.
Über Anträge wird auf den folgenden Gremiensitzungen im Frühjahr bzw. Herbst entschieden.
Haben Sie Fragen zur Online-Antragstellung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Dr. Dagmar Löttgen
Referentin für Stiftungsangelegenheiten (in Teilzeit) für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Katalogedition „Signifikante Signaturen“ und CLARA
Tel.Nr.: +49 151 14879324
E-Mail: dagmar.loettgen@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
Alexander Salomon
Referent Stiftungsangelegenheiten für Sachsen und Sachsen-Anhalt, Internetauftritt, stiftungseigene Publikationen
Tel.Nr.: +49 175 1145069
E-Mail: alexander.salomon@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de