Förderung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden.

Die Förderleitlinien

Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.

Checkliste zur Antragstellung

Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden.
  • Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege (bis auf Maßnahmen, die unter die Begriffe „Dach und Fach“ fallen und Objekte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden).
  • Ausgeschlossen von einer Förderung sind Reisekosten und Verpflegung.
  • Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert.
  • Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  • Die Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein.
  • Nur Projekte, die nach der Beschlussfassung durch die Gremien beginnen, können gefördert werden.

Förderantrag stellen

Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden. Anträge erreichen die Stiftung ausschließlich über das online-basierte Antragsformular CLARA. Der Antrag wird an die örtlich zuständige Sparkasse weitergeleitet, die den eingereichten Antrag um eine Stellungnahme bis 31. Januar bzw. 31. Juli ergänzt.

Über  Anträge wird auf den folgenden Gremiensitzungen im späten Frühjahr bzw. späten Herbst entschieden.

Haben Sie Fragen zur Antragstellung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner

Dr. Lena Blessing
Leiterin Team Stiftungsangelegenheiten
und Projektbetreuung für Sachsen-Anhalt

Tel.Nr.: +49 175 11455069
E-Mail: lena.blessing@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de

Efrosinia Bumazhnova (Elternzeit ab 19.09.2025)
Referentin für Stiftungsangelegenheiten (in Teilzeit) für Sachsen

Tel.Nr.: +49 171 8351903
E-Mail: efrosinia.bumazhnova@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de

Dr. Dagmar Löttgen
Referentin für Stiftungsangelegenheiten (in Teilzeit) für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Katalogedition „Signifikante Signaturen“ und CLARA

Tel.Nr.: +49 151 14879324
E-Mail: dagmar.loettgen@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de

Wiebke Jahns (Elternzeitvertretung)
Referentin für Stiftungsangelegenheiten (in Teilzeit) für Sachsen

Tel.Nr.: +49 175 5553205
E-Mail: wiebke.jahns@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de